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   LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00   

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https://dejure.org/2000,2309
LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00 (https://dejure.org/2000,2309)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2000 - 4 Sa 363/00 (https://dejure.org/2000,2309)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 4 Sa 363/00 (https://dejure.org/2000,2309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung des Insolvenzverwalters; Reichweite des Kündigungsrechts während des Insolvenzverfahrens; Übergang einer Kündigungsberechtigung infolge eines Betriebsüberganges; Auslegung des Begriffs "bestehende Arbeitsverhältnisse"; Differenzierung zwischen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Keine Anwendung von § 613a BGB auf bestellte bzw. auserkorene GmbH-Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, welches die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH zum Gegenstand hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (52)

  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
    Die Regelungen des § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsO sind dahingehend auszulegen, daß befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse selbst dann jederzeit, d.h. während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens, und bei geringerer Beschäftigungsdauer mit den kurzen gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB gekündigt werden können, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (gegen BAG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, NZI 2000, 611 = ZinsO 2000, 567 = ZIP 2000, 1941 ).«.

    Sie werde nicht durch eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist verdrängt, die für das Arbeitsverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu keinem Zeitpunkt maßgeblich gewesen sei (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, NZI 2000, 611 = ZInsO 2000, 567 = ZIP 2000, 1941 ).

    Auf die Frist, die maßgeblich wäre, wenn die Parteien kein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätten, stelle § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht ab (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.).

    Zur Begründung (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.) heißt es dann weiter, dies werde bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 113 Abs. 1 InsO .

    Die Gegenmeinung (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.; s. auch BAG v. 03.12.1998 - 2 AZR 425/98, NZI 1999, 165 = ZInsO 1999, 301 = ZIP 1999, 370 ), führt im Ergebnis zu Wertungswidersprüchen, denn es ist nicht einzusehen, daß die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern, die 45 Jahre oder älter und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt sind, auf drei Monate zum Monatsende gekappt werden, aber die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern, die wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch keinen Kündigungsschutz genießen, aber einzelvertraglich mit dem Arbeitgeber von vornherein eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart haben, oder deren befristetes Dienst- oder Arbeitsverhältnis noch mindestens drei Monate andauert, keine Kürzung hinnehmen sollen.

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
    § 613a BGB ist auf ein freies Dienstverhältnis, welches die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH zum Gegenstand hat, auch dann nicht entsprechend anwendbar, wenn es vor der beabsichtigten Organbestellung zu einem Betriebsübergang kommt (Fortführung von BAG, Beschluss vom 25.06.1997 - 5 AZB 41/96, NZA 1363 = ZIP 1997, 1930 - DRsp-ROM Nr. 1997/7196 -).

    Beides ist zwar nur auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages möglich, der betreffende rechtliche Charakter des Anstellungsvertrags hängt aber nicht davon ab, ob es zur vorgesehenen Bestellung als Vertretungsorgan kommt (BAG v. 25.06.1997 - 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363, 1364 = ZIP 1997, 1930, 1932) bzw. ob die Organstellung bereits geendet hat (BAG v. 13.05.1996 - 5 AZB 27/95, NZA 1996, 952 ).

    Für den Fall der Tätigkeit eines Dienstnehmers, der aufgrund eines auf die Bestellung zum Organvertreter gerichteten Vertrag zunächst - nämlich bis zur tatsächlichen Bestellung - ohne den Organstatus aktiv wird, lehnt die Rechtsprechung (BAG v. 25.06.1997 - 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363, 1364 = ZIP 1997, 1930, 1931) die Konstruktion eines erst von der Organbestellung verdrängten Arbeitsverhältnisses ausdrücklich ab.

    Damit wird nicht bloß für die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit klargestellt, der Dienstnehmer sei in einem solchen zunächst nicht etwa bis zur Bestellung Arbeitnehmer und erst danach Nichtarbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (BAG v. 25.06.1997 - 5 AZB 41/96, a.a.O.; zust. Henssler, EWiR 1998, 5, 6).

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
    Unter Zurückstellung aller rechtlicher Bedenken richte er sich mit der nachträglichen Anschlußberufung und Klageerweiterung gegen die Streithelferin nach der Auffassung der erkennenden Kammer, wie diese in einer Zwischenverfügung vom 07.07.2000 dargetan und in einem prozessual nahezu identischen Fall im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.2000 (8 AZR 106/99) bestätigt worden sei.

    In der mündlichen Begründung des Beschlusses hat der Vorsitzende auf die Kammerentscheidung vom 26.11.1998 (4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302 ) und die Revisionsentscheidung dazu vom 27.01.2000 (8 AZR 106/99, ZInsO 2000, 411 ) verwiesen.

    Ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs ist nicht mehr der Betriebsveräußerer, sondern nur noch Betriebserwerber als Arbeitgeber kündigungsbefugt (BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, ZInsO 2000, 411 ).

    Gleiches gilt, wenn eine von einem Investor gegründete Auffanggesellschaft - wie die Streithelferin selbst einräumt - nach durchgeführter Sanierung den rationalisierten Betrieb vom Insolvenzverwalter übernimmt (BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, ZInsO 2000, 411 ).

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

    Auf ein freies Dienstverhältnis ist § 613a BGB weder direkt noch analog anwendbar (LAG Köln v. 10.09.1998 - 11 Sa 46/98, n. v.; siehe auch LAG Hamm v. 25.10.2000 - 4 Sa 363/00, DZWIR 2001, 192 [Weisemann] = ZInsO 2001, 282).

    Des weiteren ist § 613a BGB auf ein freies Dienstverhältnis, welches die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH zum Gegenstand hat, auch dann nicht entsprechend anwendbar, wenn es vor der beabsichtigten Organbestellung zu einem Betriebsübergang kommt (LAG Hamm v. 25.10.2000 - 4 Sa 363/00, DZWIR 2001, 192 [Weisemann] = ZInsO 2001, 282).

  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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